Jede persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV 312-906 geprüft und dokumentiert werden. Jede PSAgA muss dabei den einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechen.

Nach den Berufsgenossenschaftlichen Regeln und der DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (ehemals BGR 198) hat jeder Unternehmer die Pflicht PSAgA, entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen mindestens einmal jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Wir Prüfen Ihre PSAgA nach der aktuellen DGUV sowie den Herstellerangaben. Sie erhalten von uns eine Lückenlose Dokumentation der Prüfung. Ebenso überwachen wir Ihre Prüfintervalle.